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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78   

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BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78 (https://dejure.org/1981,24)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1981 - 4 C 5.78 (https://dejure.org/1981,24)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - 4 C 5.78 (https://dejure.org/1981,24)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und Linienführungsbestimmung des Bundesministers für Verkehr; Rechtsschutz bei abschnittweiser Planfeststellung im Hinblick auf eingetretene Planbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 342
  • NJW 1981, 2592
  • VBlBW 1982, 190
  • DVBl 1981, 936
  • DÖV 1981, 921
 
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Wird zitiert von ... (142)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
    Er nimmt dabei seit dem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8) in ständiger Rechtsprechung an, daß die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 Abs. 1 FStrG zum Adressaten ausschließlich die mit der fernstraßenrechtlichen Planung befaßten Straßenbaubehörden der Länder hat, nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen nach außen gerichtet ist, innerhalb des Planungsverlaufs vielmehr den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit allein verwaltungsinterner Bedeutung hat und rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Straßenbaulast sowie gegenüber Dritten erst dadurch erlangt, daß sie in den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses ihren Niederschlag findet (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154; Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60]).

    Gerade weil die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nicht mit verbindlicher Wirkung nach außen ausgestattet ist, kann die Planfeststellungsbehörde ihre eigene Planungsentscheidung Dritten gegenüber nicht unter alleiniger Berufung auf die ministerielle Entscheidung mit Erfolg verteidigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - a.a.O. S. 60).

    Unter dem Gesichtspunkt des Abwägungsgebots ist zu prüfen, ob die für das Vorhaben sprechenden Belange - u.a. auch hinsichtlich der vorgesehenen Linienführung - so gewichtig sind, daß sich eine Zurücksetzung der durch die Planung etwa nachteilig betroffenen Belange Dritter mit einer gerechten Abwägung vereinbaren läßt (vgl. auch dazu Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - a.a.O. S. 60 und 66 f).

    Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist vielmehr allein, ob die Planung gegen objektives Recht gerade insoweit verstößt, als der Betroffene durch das Vorhaben in seinen eigenen subjektiven Rechten nachteilig berührt wird (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 a.a.O. S. 66).

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
    Eine Kompetenz des Bundes kommt vielmehr allenfalls ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt einer "Kompetenz aus der Natur der Sache" in Betracht (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 15. März 1960 - 2 BvG 1/57 - in BVerfGE 11, 6 [17]).

    Nur unter dieser letzteren Voraussetzung wäre jedoch die Annahme gerechtfertigt, daß der Bund stillschweigend aus der Natur der Sache heraus befugt wäre, auch Verwaltungsakte auf einem Gebiet zu erlassen, das nicht zur bundeseigenen Verwaltung gehört (Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 15. März 1960 - 2 BvG 1/57 - a.a.O.; Urteil vom 18. Juli 1967 - 2 BvF 3-8/62 in BVerfGE 22, 180 [216 f.]; Beschluß vom 10. Februar 1976 - 2 BvG 1/74 - in BVerfGE 41, 291 [312]).

  • BVerwG, 17.02.1969 - IV B 223.68

    Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - Gleichzeitige

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
    Er nimmt dabei seit dem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8) in ständiger Rechtsprechung an, daß die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 Abs. 1 FStrG zum Adressaten ausschließlich die mit der fernstraßenrechtlichen Planung befaßten Straßenbaubehörden der Länder hat, nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen nach außen gerichtet ist, innerhalb des Planungsverlaufs vielmehr den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit allein verwaltungsinterner Bedeutung hat und rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Straßenbaulast sowie gegenüber Dritten erst dadurch erlangt, daß sie in den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses ihren Niederschlag findet (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154; Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60]).

    Der planerischen Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde bleibt danach für ihre eigene verbindliche Entscheidung ein weiter Spielraum (vgl. dazu näher Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
    Der erkennende Senat hat - im Zusammenhang mit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Bauleitplänen - bereits früher darauf hingewiesen, daß die Vorstellung, eine hoheitliche Planung könne auf sozusagen planerisch freiem Feld stattfinden, nicht einer realistischen Einschätzung der Gegebenheiten entspräche, sondern abwegig wäre (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 -in BVerwGE 45, 309 [316]).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene im konkreten Fall zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - in BVerwGE 40, 323 [326 f.]; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 4 S. 10 [11]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - in BVerwGE 54, 211 [215 f.]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene im konkreten Fall zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - in BVerwGE 40, 323 [326 f.]; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 4 S. 10 [11]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - in BVerwGE 54, 211 [215 f.]).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
    Das kann unter Rechtsschutzgesichtspunkten um so weniger bedenklich sein, als nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats mit der Anfechtung des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses die von der Planfeststellungenbehörde gewählte Abschnittsbildung ihrerseits einer Prüfung dahin unterzogen werden kann, ob sie sich innerhalb der der planerischen Gestaltungsfreiheit gesetzten Grenzen hält, insbesondere, ob die Abschnittsbildung als solche den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht (vgl. Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 S. 1 [8 f]; Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f]).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene im konkreten Fall zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - in BVerwGE 40, 323 [326 f.]; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 4 S. 10 [11]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - in BVerwGE 54, 211 [215 f.]).
  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 158.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
    Das kann unter Rechtsschutzgesichtspunkten um so weniger bedenklich sein, als nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats mit der Anfechtung des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses die von der Planfeststellungenbehörde gewählte Abschnittsbildung ihrerseits einer Prüfung dahin unterzogen werden kann, ob sie sich innerhalb der der planerischen Gestaltungsfreiheit gesetzten Grenzen hält, insbesondere, ob die Abschnittsbildung als solche den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht (vgl. Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 S. 1 [8 f]; Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f]).
  • BVerwG, 01.09.1965 - IV C 180.65
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78
    Das kann unter Rechtsschutzgesichtspunkten um so weniger bedenklich sein, als nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats mit der Anfechtung des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses die von der Planfeststellungenbehörde gewählte Abschnittsbildung ihrerseits einer Prüfung dahin unterzogen werden kann, ob sie sich innerhalb der der planerischen Gestaltungsfreiheit gesetzten Grenzen hält, insbesondere, ob die Abschnittsbildung als solche den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht (vgl. Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 S. 1 [8 f]; Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f]).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76

    Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der

  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74

    Strukturförderung

  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 65.70
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Die UVP-Richtlinie verbietet nicht die Planfeststellung (und Umweltverträglichkeitsprüfung) einer Bundesfernstraße in Abschnitten nach Maßgabe der dazu in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 62, 342; Beschluß vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 92) entwickelten Grundsätze.
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Straßenbaulast und gegenüber Dritten erlangt sie erst dadurch, dass sie in den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses ihren Niederschlag findet (stRspr, vgl. Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Die vom Verwaltungsgerichtshof seiner Entscheidung zugrunde gelegten rechtlichen Maßstäbe entsprechen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 [353 f.]; Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 111.92 - und vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 und Nr. 92).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78   

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https://dejure.org/1982,2405
BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78 (https://dejure.org/1982,2405)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1982 - 4 C 5.78 (https://dejure.org/1982,2405)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1982 - 4 C 5.78 (https://dejure.org/1982,2405)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 138
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
    Er nimmt dabei seit dem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8) in ständiger Rechtsprechung an, daß die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 Abs. 1 FStrG zum Adressaten ausschließlich die mit der fernstraßenrechtlichen Planung befaßten Straßenbaubehörden der Länder hat, nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen nach außen gerichtet ist, innerhalb des Planungsverlaufs vielmehr den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit allein verwaltungsinterner Bedeutung hat und rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Straßenbaulast sowie gegenüber Dritten erst dadurch erlangt, daß sie in den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses ihren Niederschlag findet (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154; Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60]).

    Gerade weil die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nicht mit verbindlicher Wirkung nach außen ausgestattet ist, kann die Planfeststellungsbehörde ihre eigene Planungsentscheidung Dritten gegenüber nicht unter alleiniger Berufung auf die ministerielle Entscheidung mit Erfolg verteidigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - a.a.O. S. 60).

    Unter dem Gesichtspunkt des Abwägungsgebots ist zu prüfen, ob die für das Vorhaben sprechenden Belange - u.a. auch hinsichtlich der vorgesehenen Linienführung - so gewichtig sind, daß sich eine Zurücksetzung der durch die Planung etwa nachteilig betroffenen Belange Dritter mit einer gerechten Abwägung vereinbaren läßt (vgl. auch dazu Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - a.a.O. S. 60 und 66 f).

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
    Eine Kompetenz des Bundes kommt vielmehr allenfalls ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt einer "Kompetenz aus der Natur der Sache" in Betracht (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 15. März 1960 - 2 BvG 1/57 - in BVerfGE 11, 6 [17]).

    Nur unter dieser letzteren Voraussetzung wäre jedoch die Annahme gerechtfertigt, daß der Bund stillschweigend aus der Natur der Sache heraus befugt wäre, auch Verwaltungsakte auf einem Gebiet zu erlassen, das nicht zur bundeseigenen Verwaltung gehört (Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 15. März 1960 - 2 BvG 1/57 - a.a.O.; Urteil vom 18. Juli 1967 - 2 BvF 3-8/62 - in BVerfGE 22, 180 [216 f.]; Beschluß vom 10. Februar 1976 - 2 BvG 1/74 - in BVerfGE 41, 291 [312]).

  • BVerwG, 17.02.1969 - IV B 223.68

    Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - Gleichzeitige

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
    Er nimmt dabei seit dem Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8) in ständiger Rechtsprechung an, daß die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 Abs. 1 FStrG zum Adressaten ausschließlich die mit der fernstraßenrechtlichen Planung befaßten Straßenbaubehörden der Länder hat, nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen nach außen gerichtet ist, innerhalb des Planungsverlaufs vielmehr den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit allein verwaltungsinterner Bedeutung hat und rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Straßenbaulast sowie gegenüber Dritten erst dadurch erlangt, daß sie in den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses ihren Niederschlag findet (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154; Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG IV B 65.70 - in VRS 39, 318; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [60]).

    Der planerischen Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde bleibt danach für ihre eigene verbindliche Entscheidung ein weiter Spielraum (vgl. dazu näher Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 - in VRS 37, 154).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
    Der erkennende Senat hat - im Zusammenhang mit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Bauleitplänen - bereits früher darauf hingewiesen, daß die Vorstellung, eine hoheitliche Planung könne auf sozusagen planerisch freiem Feld stattfinden, nicht einer realistischen Einschätzung der Gegebenheiten entspräche, sondern abwegig wäre (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - in BVerwGE 45, 309 [316]).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene im konkreten Fall zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - in BVerwGE 40, 323 [326 f.]; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 4 S. 10 [11]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - in BVerwGE 54, 211 [215 f.]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene im konkreten Fall zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - in BVerwGE 40, 323 [326 f.]; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 4 S. 10 [11]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - in BVerwGE 54, 211 [215 f.]).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
    Das kann unter Rechtsschutzgesichtspunkten um so weniger bedenklich sein, als nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats mit der Anfechtung des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses die von der Planfeststellungenbehörde gewählte Abschnittsbildung ihrerseits einer Prüfung dahin unterzogen werden kann, ob sie sich innerhalb der der planerischen Gestaltungsfreiheit gesetzten Grenzen hält, insbesondere, ob die Abschnittsbildung als solche den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht (vgl. Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 S. 1 [8 f]; Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f]).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist demnach kein Raum, wenn und soweit der Betroffene im konkreten Fall zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - in BVerwGE 40, 323 [326 f.]; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 4 S. 10 [11]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 51.75 - in BVerwGE 54, 211 [215 f.]).
  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 158.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
    Das kann unter Rechtsschutzgesichtspunkten um so weniger bedenklich sein, als nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats mit der Anfechtung des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses die von der Planfeststellungenbehörde gewählte Abschnittsbildung ihrerseits einer Prüfung dahin unterzogen werden kann, ob sie sich innerhalb der der planerischen Gestaltungsfreiheit gesetzten Grenzen hält, insbesondere, ob die Abschnittsbildung als solche den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht (vgl. Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 S. 1 [8 f]; Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f]).
  • BVerwG, 01.09.1965 - IV C 180.65
    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78
    Das kann unter Rechtsschutzgesichtspunkten um so weniger bedenklich sein, als nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats mit der Anfechtung des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses die von der Planfeststellungenbehörde gewählte Abschnittsbildung ihrerseits einer Prüfung dahin unterzogen werden kann, ob sie sich innerhalb der der planerischen Gestaltungsfreiheit gesetzten Grenzen hält, insbesondere, ob die Abschnittsbildung als solche den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht (vgl. Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 S. 1 [8 f]; Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f]).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76

    Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der

  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74

    Strukturförderung

  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 30.06.1970 - IV B 65.70
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